Ich habe im wesentlichen zwei Fragen bei der ich mir unsicher bin ob ich den Vertrag überschreiben soll/kann Zum einen steht der Satz "Mit der vereinbarten Vergütung ist die gesamte vertragsgemäße Tätigkeit des Arbeitnehmers einschließlich etwaiger Nacht-, Sonn-und Feiertagsarbeit, Reisezeit usw., welche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz, und dabei insbesondere §3 Arbeiszeitgesetz, geleistet wird, vollständig abgegolten. ... Außerdem haben meine eigene Recherchen ergeben, dass das Bundesarbeitsgericht diese Art von Klausel als unwirksam erklärt hat, zumindest für die Personen dessen Vergütung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (die im Westen bei 85000€ liegt). ... Sollte ich diesen Satz aus dem Vertrag rausnehmen lassen ?