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103 Ergebnisse für vermieter kaution klage zeitpunkt

Vermieter verweigert Kautionsrückzahlung
vom 27.12.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bei Auszug waren die Vermieter nicht da, und da ich mit den Möbelpackern in eine andere Stadt fuhr und zu dem Zeitpunkt meine Vermieter für normale Leute hielt, verzichtete ich auf die Übergabe und schickte die Schlüssel per Einschreiben. ... Macht es überhaupt Sinn, zu klagen, wenn die Vermieter insolvent sind? ... Dass ich keine Fotos habe, wissen die Vermieter aber nicht, so dass ich nicht glaube, dass sie bei einer Klage Fotos vom jetzigen Zustand machen würden.
Mietszinsanforderung, Betriebskostenanf. und Kaution usw.
vom 20.12.2008 50 € Historischer Preis
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sehr geehrte damen und herren, ich möchte sie bitten mir in sachen mietrecht weiterzuhelfen, weil ich nur noch im kreise drehe bzgl. vermieter. zur sache: am 15.10.2008 habe ich den mietvertrag gekündigt. als kündigungsbestätigung habe ich seitens vermieters das datum 31.01.2008 erhalten mit gleichzeitiger widerspruch der kündigungsfristen (weil ich habe die kündigungsfrist auf 31.12.2008) gesetzt. der vermieter drohte auch zugleich mit klage falls ich in mietverzug kommen sollte; die mietkaution würde er nach rechtsprechung noch einbehalten, wegen betriebskostenabrechnung für 2008. dadurch dass in der wohnung mängel vorhanden sind (schimmel im schlafzimmer und die dachrinne ist kaputt, so dass teer ausgelaufen und auf mein liegestuhl und balkon festgesetzt hat - dies habe ich dem vermieter persönlich angezeigt und er erwiderte "da muss ich nichts machen, wenn die dachrinne runterfällt dann fällt er halt runter), habe ich die miete für november und dezember 2008 vorläufig einbehalten. nun hat der vermieter einen anwalt beauftragt und dieser anwalt hat bei gericht klage eingereicht und auch gleichzeitig einen mahnbescheid an meine alte anschrift gesendet. dadurch, dass mein nachname auf dem briefkasten steht, die ich vorsorglich vorher entfernt habe, weil ich einen nachsendeauftrag bei der post beauftragt habe, habe ich die klage und den mahnbescheid nicht an meiner neuen anschrift erhalten, weil der vermieter wiederholt meinen familiennamen am briefkasten angebracht hat. nun habe ich verspätet widerspruch gegen den mahnbescheid gestellt, der zum 01.12.2008 an mich zugestellt wurde. die klage wurde am 11.12.2008 zugestellt, das problem liegt hier, dass ich zwei anwälte konsultiert habe. der erste anwalt konnte den fall nicht mehr nehmen, weil er in den urlaub musste. er riet mir aber trotzdem an, das gericht anzuschreiben, dass die klage abzuweisen ist und dass ich seit 01.11.2008 nicht mehr die wohnung bewohne und somit kein "absitzen der wohnung" besteht. der zweite anwalt wurde sogleich von anfang an aggressiv mir gegenüber. er sagte laut, dass ich kein recht bekomme, weil dem vermieter nach rechtsprechung die miete für november und dezember zusteht und ich solle auf dem schnellsten wege die miete zahlen mit 5 prozent zinsen. sollte gegen den mahnbescheid schon ein vollstreckungsbescheid ergangen sein, sollte ich nochmals zu ihm kommen. der anwalt wies mich auch hin, dass ich das hätte vermeiden sollte mich mit diesem vermieter anzulegen, weil dieser sich mit paragrafen auskennen würde und mit allen wassern gewaschen sei und mich fertig machen würde. ich wurde auch seitens vermieters am arbeitsplatz belästigt, in dem er mir einen fax zugefaxt hat und am nächsten tag ein brief per post zugesendet. ich weiß nicht, woher er weiß, wo ich arbeite und in welcher abteilung. weil im mietvertrag steht nichts darin, wo und bei wem ich arbeite. mir ging es am dritten tag nicht gut, weil ich mich psychisch terorrisiert fühlte und habe mich nicht getraut zur arbeit zu gehen. dann als ich gestern nach dem gespräch mit dem zweiten anwalt die miete überweisen wollte und an das gericht einen schriftsatz verfassen wollte, musste ich feststellen, dass der vermieter meinen briefkasten mutwillig namensschilder und den briefkastenschloss entfernt hat. nun fehlen hier zeitungen die ich abonniert habe und womöglich sind auch briefe verloren gegangen. wie sollte ich aus dem verhalten des vermieters ausschließen bzw. wie soll ich in dieser sache weiter vorgehen? bezüglich letzter absatz habe ich bei der polizei eine strafanzeige gegen meinen vermieter zu stellen, wegen belästigung am arbeitsplatz, datenschutzverletzung, mutwillige zerstörung meines eigentums und schadensersatzansprüche
Vorläufig vollstreckbar, mit eibehaltener Kaution verrechenbar?
vom 27.3.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, ich habe eine frage. habe ein urteil vom AG erhalten das einen zahlungsanspruch und einen räumungsanspruch enthält. ich bin in beiden unterlegen. es wurde zwischenzeitlich berufung eingelegt. die höhe des zahlungsanspruches unterschreitet 1250 euro und ist somit ebenfalls gem § 708 Ziffer 11 vorläufig vollstreckbar. die wohnung habe ich bereits geräumt, der vermieter hat aber meine 800 euro kaution nicht ausgezahlt. kann ich die kaution nun mit dem zahlanspruch verrechnen? die kaution wurde dem dem neuen vermieter (kläger) vom alten vermieter, der die wohnung verkauft hatte, einfach in bar übergeben und nicht ordhungsgemäß vom privatvermögen getrennt angelegt. hiergegen habe ich bereits protestiert. wenn ich das verrechnen kann, was ist wenn der kläger später nun behauptet, er hat die kaution aus anderen gründen einbehalten? ... ich bitte um eine antwort bis heute, den 27.03.05, 23:59 uhr, ansonsten kann ich morgen für lau auch meinen anwalt fragen. nach diesem zeitpunkt wünsche ich KEINE beantwortung mehr, ich werde dann auch nicht mehr zahlen. grüße
Kann ich mich auf die Renovierungsklausel berufen oder muss ich tatsächlich die Kaution zurückzahlen
vom 9.9.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Wohnung war in diesem Zustand nicht zu vermieten, deshalb habe ich sie für ca 2000,- € renovieren lassen. ... Nun flattert mir eine Klage über 1800,- € (Kautionshöhe) + Zinsen etc ins Haus, natürlich mit dem Hinweis auf das Übergabeprotokoll. ... Nun meine Fragen: Kann ich mich auf die Renovierungsklausel berufen oder muss ich tatsächlich die Kaution zurückzahlen, nur weil der Zustand der Wohnung nicht im Übergabeprotokoll gerügt wurde?
Vermieter hat Wohnung einfach renoviert und stellt jetzt die Rechnung..
vom 28.7.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
August 2009 gekündigt und auch ein schreiben vom Vermieter erhalten dass das alles richtig sei etc. ... Vor ner Woche etwa kam ein Anruf von meinem Vermieter, wo er meinte, er habe einen neuen Mieter gefunden der ab 1. ... Das hat der Vermieter alles gemacht ohne das ich davon überhaupt wusste.. als mein Vater mich anrief und meinte "Hier ist alles schon sauber und fertig" konnte ich meinen Ohren nicht trauen..
Schriftliche Weisung an Bank eine Grundlage für Weitergabe entstehender Kosten ??
vom 23.11.2011 35 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, im folgenden Fall bitte ich um Unterstützung und Beratung: im vorhergehenden Mietverhältnis hatte ich als Kaution eine Bankbürgschaft abgeschlossen und entsprechend an den Vermieter weitergereicht. Nach Kündigung des Mietverhältnisses und Auszug aus der Wohnung bat ich wiederholt um Rückgabe der Kaution als Bankbürgschaft. ... Meine Frage nun: kann die Bank im Fall einer Klage des Vermieters aufgrund dieser Weisung die Kosten auf mich abwälzen?
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. (heute, 3 Tage nach dem letzten Anruf) finden wir ein Kuvert im Briefkasten, auf dem handschriftlich vermerkt ist: „Einwurf per Bote, 16.2.2015, 22:25", darin befindet sich ein Schreiben vom Vermieter datiert auf den 16.2. mit folgendem Text (Anmerkungen von uns in Klammern): „Sehr geehrte…, da leider sämtliche Gespräche und Einigungsversuche meinerseits von Ihnen abgelehnt wurden bin ich nun gezwungen diesen Weg zu gehen.
Mitbewohnerin verhindert Auszug
vom 19.9.2011 50 € Historischer Preis
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Leider hat zu diesem Zeitpunkt noch keine vertragliche Abrede zum Thema Auszug einer Partei etc. statt gefunden. ... Der einzige von ihrer Seite erbrachte Interessent wurde aufgrund mangelnder Bonität von unserem Vermieter abgelehnt. ... Unser Vermieter sah darin keine ausreichende Sicherheit aufgrund der Befristung und behielt somit den komplett gezahlten Kautionsbetrag von mir ein.
Mahnbescheid wg. Mietnachzahlung
vom 23.9.2017 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben dann dem Vermieter so einen Brief geschrieben, wo das drin stand. ... Eigentlich wollten wir dann ja klagen, das hatte der Mieterverein uns geraten. ... Wenn am Ende noch etwas dauert, bis die neuen Mieter einziehen, könnten wir den Mietausfall mit der Kaution verrechnen.
Wohnungsübergabe - Mängelliste
vom 22.10.2006 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe dann (bis auf 100 Euro für die Ende des Jahres anstehende Nebenkostenabrechnung) die Kaution zurückbekommen. ... Kann der Vermieter nach Rückzahlung der Kaution überhaupt noch Ansprüche stellen? Dem Nachmieter geht es nur um seine Kaution, aber der Vermieter erwartet jetzt scheinbar eine Komplettrenovierung der Wohung von mir.
Rückgabe des Mietanteils
vom 14.11.2006 30 € Historischer Preis
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Die Kaution habe ich gestellt, d.h. direkt dem Vermieter bezahlt. ... Tut er das, muss er ja auch die Kaution übernehmen. ... Er will also den Zeitpunkt bestimmen und ich soll warten.
korrekte Bezifferung der Klageforderung
vom 16.6.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich möchte meinen Vermieter auf Rückzahlung der Kaution aus einem Wohnraummietvertrag verklagen. ... Zwei Monate nach Übergabe der Wohnung (ohne Mängel) schickte uns der Vermieter überraschend eine Kostenrechnung in Höhe von 550,00 € für Mängelbeseitigungen und will diese von der Kaution abziehen. ... Bei der Bezifferung der Klageforderung wäre meine wesentliche Frage ob der Vermieter in der Klage auf die Rückzahlung der vollen Kaution (669,02€) verklagt werden muss oder ob ein etwaiger berechtigter Einbehalt für die Nebenkosten hier gleich abzuziehen ist (wenn ja wie hoch ist dieser anzusetzen?).
Nachmieter gesucht, dann aber nicht eingezogen
vom 25.7.2011 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ein paar Tage später fand ich dann auch eine Studentin, die sich zum Zeitpunkt allerdings noch im Ausland befand. ... Jetzt will er klagen, dass ich die Miete, die eigentlich meine Nachmieterin hätte zahlen müssen, zahlen soll. ... Was ist mit meiner Kaution, kann ich die zurückfordern?
Rückforderung einer Mietkaution
vom 25.11.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
7/2010 Abschluss eines Mietvertrages zwischen mir als Vermieter und einer einzelstehenden Dame als private Mieterin. Die Dame war zu dem Zeitpunkt verheiratet aber getrennt lebend. ... Da er ein Berufskollege von Ihnen ist, befürchte ich zu einem späteren Zeitpunkt seine Klage gegen mich um seinen Anspruch durchzusetzen
Renovierung, Renovierung bei Auszug
vom 16.6.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Schönheitsreparaturen, soweit sie fällig sind, vorzunehmen; soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig sind, trägt der Mieter einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. ... Wir haben nur eine Wand in matt-orange umgestrichen ·Ist der Vermieter berechtigt, die Mietkaution in Höhe von 1300€ für evtl. ... ·Des Weiteren haben wir den Vermieter auf Schimmelbefall in der Wohnung aufmerksam gemacht.
Vermieterin hält sich nicht an den Mietvertrag
vom 14.6.2010 45 € Historischer Preis
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Laut Mietvertrag ist überdies vereinbart das die Vermieterin, auch eine 3 monatliche Kaution auf einem Sparbuch anzulegen hat mit Sicherheitsabtretung an die Vermieterin. ... Soll ich das Mietverhältnis kündigen und auf Kostenersatz klagen wegen Unzumutbarem Umgang hervorgerufen von der Vermieterin? Oder soll ich kündigen und die 3 Monate Kündigungszeit ohne Miete zu zahlen mit der für 3 Monate bezahlten Kaution dann verrechnen?