Elternunterhalt
beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Sehr geehrte Damen und Herren, zu im Folgenden kurz geschilderten konkreten Fall zum Elternunterhalt bitte ich um Auskunft. ... Ist es taktisch klüger, zunächst nach Eingang der zu erwartenden Zahlungsaufforderung seitens des SA das persönliche Gespräch mit der Sachbearbeiterin zu suchen oder sofort einen auf Elternunterhalt spezialisierten RA hinzu zu ziehen? ... Wie würde ich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Streitwert berechnen unter dem Aspekt, dass ich ja nicht die Unterhaltspflicht per se, sondern nur deren Höhe bestreite, d.h. strittig ist ja nur die Differenz des verlangten Unterhaltes zu meiner Gegenrechnung?