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Elternunterhalt einmalige Abfindung

| 21. November 2023 22:03 |
Preis: 50,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
wie sind die Vermögens- und Einkunftsgrenzen bei Elternunterhalt.

Konstellation:

Ehepaar, gesetzlicher Güterstand
2 Kinder
Einkommen brutto Mann: 50000 €
Einkommen brutto Frau: 40000 €

Vermögen: 50.000 € Aktien/Bargeld

Dazu erhält die Frau in Kürze eine einmalige Abfindung vom Arbeitgeber i.H.v. 100.000 € Brutto.

Eigentumswohnung: Wert 200.000 €, noch mit 80.000 € Kredit

Frage: Ob und wie sind wir für Eltern- oder Schwiegerelternteile z.B. im Pflegefall unterhaltspflichtig. Ist die einmalige Abfindung der Frau hier z.B. relevant im Falle dass der Schwiegervater Unterhalt benötigt.

Vielen Dank für Ihre Information.

21. November 2023 | 22:29

Antwort

von


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52428 Jülich
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aufgrund des in 2022 in Kraft getretenen Angehörigen - Entlastungsgesetzes soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Pflicht zur Zahlung von Elternunterhalt nur noch in Betracht kommen, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes i. S. d Paragrafen 16 SGB IV über 100000 Euro im Jahr liegt.

Dies ist hier nicht der Fall.

Das Einkommen des Schwiegerkindes spielt nach der gesetzlichen Regelung ebenso wenig eine Rolle, wie das Vermögen.

Daher kommt hier keine Haftung für Elternunterhalt in Ihrem Fall in Betracht.

Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Bewertung des Fragestellers 21. November 2023 | 22:32

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