Unterhalt für Aufbaustudium der erwachsenen, verheirateten Tochter
Tochter aus erster Ehe - hat Erststudium abgeschlossen - ist verheiratet - bezieht Halbwaisenrente - hat Vermögen im fünfstelligen Bereich - hat mit fast 25 - nach längerer Pause - ein Aufbaustudium begonnen, dass nicht zwingend erforderlich ist - Ehemann verdient sehr wenig, da Ausländer und erst kurzfristig in Deutschland Bafög-Antrag wurde abgelehnt.