Steuer Deutschland - Australien
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Im Januar 2014 habe ich noch in Deutschland gewohnt und erhielt Einkommen aus unselbständiger sowie selbständiger Tätigkeit. ... Da ich mich nun auch regelmäßig wieder in Deutschland aufhalte, habe ich zum 01.01.2015 erneut mein Gewerbe als Wohnungsmakler in Deutschland angemeldet.