Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.
1. Muss ich in Deutschland Steuern zahlen fuer die Zeit in der ich in Vietnam steuerfrei bin?
Um diese Frage umfassend beantworten zu können, ist es erforderlich, dass Sie angeben, ob Sie in Deutschland noch einen Wohnsitz haben, also über eine eigene Wohnung verfügen, die Sie ständig benutzen können. Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hatten und sich abgemeldet hatten, dann sind Sie hier auf keinen Fall mehr unbeschränkt steuerpflichtig für die Jahre 2009 und 2010. Dann müssen Sie hier in Deutschland für Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Vietnam auf keinen Fall Steuern zahlen. Die Situation, wie sie sich bei Beibehaltung eines Wohnsitzes stellt, erläutere ich gerne im Rahmen der Nachfrage, wenn Sie die entsprechenden Angaben gemacht haben.
2. Wie schaetzen Sie meine Aussichten ein dass mir die Steuern von Oktober bis Januar zurueckerstattet werden und was kann ich in der Hinsicht unternehmen? Bisher habe ich mich auf meinen Arbeitgeber verlassen die Steuern zurueckzufordern, aber es hat sich noch nichts getan. Wielange rueckwirkend kann man i.d.R. seine Steuerzahlungen zurueckfordern?
Wenn diese Einkünfte steuerfrei sind, sollten Sie sich vor Ort bei einem Berater erkundigen, ob Sie unmittelbar bei der dortigen
Finanzverwaltung einen Antrag auf Rückerstattung stellen können oder dies im Rahmen einer Jahressteuererklärung beantragen können. Dieser Steuerabzug war ja objekt rechtswidrig. Das Verfahrensrecht in Vietnam ist mir nicht bekannt.
3. Muss ich in Deutschland eine persoenlich Steuernummer angeben, die in Vietnam verwendet wurde, oder ist es akzeptabel zu sagen dass meine Steuern automatisch von meinem Arbeitgeber abgezogen wurden?
Da die deutsche Finanzverwaltung nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, in Vietnam Auskünfte einzuholen, obliegt Ihnen gemäß § 90 Abs. 2 AO eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Darlegung der Einkommenssituation aus Vietnam. Wenn Sie eine
Gehaltsabrechnung erhalten und dort der Steuerabzug ausgewiesen ist, sollte eine Übersetzung ausreichen. Auch eine Bescheinigung über das Bruttogehalt und die Abzüge im Einzelnen des Arbeitgebers in Englisch sollte ausreichen, um den Steuerabzug zu dokumentieren.
Die Angabe Ihrer Steuernummer in Vietnam reicht sicher nicht aus, da die deutsche Finanzverwaltung keine unmittelbare Anfrage an die vietnamesische Verwaltung richten kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine kostenlose Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
§ 90 AO - Mitwirkungspflichten der Beteiligten
(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
(2) Ist ein Sachverhalt zu ermitteln und steuerrechtlich zu beurteilen, der sich auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes bezieht, so haben die Beteiligten diesen Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen.
Falls Sie hier in Deutschland eine Steuererklärung abgeben und ausländische Einkünfte angeben, verhält es sich so, dass Sie eine