Nebenkostenabrechnung gemäß Mietvertrag oder II. BV
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Berechnungsverordnung zulässige Anteil des von der Hausverwaltung berechneten Hausgelds in Rechnung gestellt. ... Im Mietvertrag von 1976 wurde mit dem Mieter folgendes vereinbart: "Die anfallenden Betriebs- und Nebenkosten sind vom Mieter direkt an den Hausverwalter [...Name und Bankverbindung des damaligen HV...] zu bezahlen. Die Kosten sind jeweils in voller Höhe zu zahlen, da sie bei Festsetzung des Mietpreises entsprechend Berücksichtigung fanden."