Streitwert Mängelklage Wohnungskauf
vom 28.10.2011
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich habe eine Eigentumwohnung im Wert von 52 000 Euros gekauft. ... Ich möchte den Ex-Eigentümer vor Gerichte klagen, um die Mängel zu beseitigen: Aufbeben der Wohnungs- und Mietpreisbindung.