Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mitte 2021 Cryptos im damaligen Gegenwert von 10.000€ in dem online casino stake.com verloren. Da ich nun erfahren habe, dass die meisten online Casinos in Deutschland ohne Lizenz nicht operieren durften, frage ich mich nun, ob ich die Cryptos/das Geld zurück klagen kann.
Deren Casino Lizenz ist laut website aus Curacao: The website
www.stake.com is operated by Medium Rare N.V. under the gaming license 8048/JAZ issued to Antillephone, which is authorized and regulated by the Government of Curaçao.
Stake is licensed in Curacao and authorized to operate with different URLs in countries such as Mexico or the UK.
Ich war damals volljährig, habe aus NRW aus gespielt & die Cryptos legal erworben. Habe ich eine Chance die Cryptowährungen oder den damaligen Wert zurück zu bekommen? Und macht diese Klage sinn? Wenn Sie auf beides ja antworten, können Sie auch gerne eine Empfehlung eines Anwalts da lassen, ich wäre sehr dankbar!
Außerdem habe ich in zwei weiteren Casinos (Bwin & LeoVegas) weitere 1500€ verloren Jahre zuvor. Macht es bei der geringen Summe auch Sinn dafür zu klagen?
Ihr Einsatz ist angesichts Ihrer Fragestellung nicht annähernd angemessen, aber selbst wenn Ihre Forderungen noch nicht verjährt sein sollten und Sie die Klagen gewinnen und einen vollstreckbaren Titel erhalten. Wie wollen Sie diesen auf Curaçao oder bei den anderen Sitzen Ihrer Anspruchsgegner vollstrecken?
Nur weil Sie jetzt mit einem Zettel von einem ggf. deutschen Gericht winken, zahlt man Ihnen doch Ihren angeblichen Schaden noch nicht. Bedenken Sie dabei, dass sich Ihre Anspruchsgegner über Recht und Gesetz hinweg gesetzt haben und erreichbar in Deutschland ein illegales Glücksspiel angeboten hat, wogegen Sie sich nicht erwehren konnten/wollten.
Bis zum Urteil, halte ich die ganze Sache durchaus für tragfähig. Danach... nein, auf keinen Fall.
Man könnte zwar vielleicht domain sperren lassen, aber das sind nur Kosten für Sie. Die Anbieter routen einfach auf eine andere um.
Anders sähe es aus, wenn Sie noch nicht bezahlt hätten und man gegen Sie eine Forderung durchsetzen wöllte. In diesem Fall wären die Chancen sehr gut, diesen Anspruch abzuwehren.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen