Kündigung vor Beginn der Arbeit
vom 13.12.2013
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Nun meine Frage: Kann ich vor Arbeitsbeginn bei der Firma A (dieser wäre der 13.01.204) kündigen? ... Dieser Vertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten vom 13.01.14 bis zum 12.07.2014 zur Probe geschlossen und endet am 12.07.2014, ohne dass es einer Kündigung bedarf, falls nicht vorher die Forsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. ... Da Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt....