falschaussage vor gericht
vom 4.2.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Er und seine Anwältin behaupteten vor Gericht (schriftlich und mündlich) das der Architekt des Hauses der sich den Schaden bei uns angeguckt hatte, ein Sachverständigengutachten von sich gegeben hat in dem steht das sich lediglich in einer Ecke Schimmel befindet, das er eine hohe Luftfeuchte bemerkt hat und deswegen der Schimmel wohl unsere Schuld ist und wir ihn dreimal nicht zum Termin gelassen haben, also so in der Art wir wollten ja garkeine Mängelbeseitigung.