Sehr geehrtes "frag-einen-anwalt.de"-Team, unsere Nachbarn (die Grundstücke sind in Baden-Württemberg) besitzen ein Haus mit Gartengrundstück, daß an unsere Grundstücksgrenze (PKW-Abstellplatz vor dem Haus) endet. Da die Grundstücke hintereinander (Nachbar oberhalb) an einem leichten Hang liegen, hat der Nachbar nun eine Stützmauer von ca. 1,80 m entlang seines Grundstücks (etwa 16,0 m) errichtet und seinen Garten bis zu seinem Haus hin mit Erde angeschüttet. Das horizontale Bodenniveau liegt nun etwa 2,0 m über unserem Grundstück (Haus-Vorplatz/PKW-Abstellplatz neben der Mauer).