Formulierung Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Im Arbeitsvertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber ist folgender Absatz bezüglich Kündigungsfrist vermerkt: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15ten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der Kündigungsfrist hat auch der Mitarbeiter bei Kündigung einzuhalten."