Eine Erhöhung der Frist für den Arbeigeber gilt auch für den Arbeitnehmer". ... Ist es zulässig, dass bei tarifvertraglich angestellten Kaufleuten ein solcher "flohrmarkt" an Kündigungsfristen angewendet werden darf? Oder kann ich mich darauf berufen, dass die Kollegin, die am gleichen Tag wie ich eine tarifvertragliche Angestellung bekommen hat, auch nur 3 Monate hat und ich ab 1.7. 4 Monate (was bei "einfachen" Angestellten einem Kündigungsverbot gleichkommt) Oder kann ich mich darauf berufen, dass seit 2005 die Frist für den Arbeitnehmer nicht mehr steigt, und ich, die nur 4 Jahre vorher angefangen hat, eine für mich steigende Frist akzeptieren muss`?