Volljährigenunterhalt und Vermögen
Hallo, zum Unterhalten meines studierenden Sohnes bin ich gleich verpflichtet, wie auch seine Mutter, von der ich seit paar Jahren geschieden bin. Da ihr Nettoeinkommen den Selbstbedarf nicht überschreitet, beteiligt sie sich an den Unterhaltszahlungen nicht. Sie besitzt jedoch ein Vermögen im Ausland - paar Grundstücke und eine Privatwohnung vom Wert insgesamt ca. 130.000 € - von denen sie eigentlich keinen Verbrauch macht.