Abgeltung Mehrarbeit und Kündigungsfrist
vom 6.8.2017
100 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen oder Herren, Zu meiner Situation: Ich habe am 1.Februar eine neue Stelle angetreten. Im Arbeitsvertrag steht zum Gehalt "Mit dieser Vergütung ist die gesamte zur Erledigung der Arbeitsaufgabe anfallende und notwendige Arbeitszeit abgegolten" was Überstunden einschließt. Die Wochenarbeitszeit beträgt laut Vertrag 40 Stunden.