Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Widerspruchsrecht nach den AGB der Teldafax für Gaslieferung
Gemäß 6.1 der AGB für Gaslieferungen von Telefax haben sie ein Widerspruchsrecht gegen die angekündigte Preisänderung zum 1.7.2011. Dieses müssen Sie schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preisänderungsmitteilung erklären. Ihr Widerspruch hat zur Folge, dass Teldafax an dem ursprünglichen Preis für die Restvertragslaufzeit gebunden ist.
2. Darüber hinaus haben Sie - trotz Fehlens einer Klausel in den AGB - ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Gaslieferungsvertrages, wenn sich die allgemeinen Tarife ändern oder das Gasversorgungsunternehmen seine allgemeinen Bedingungen ändert, vgl. § 32 Abs. 2 der AVBGasV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung
von Tarifkunden)
3. Des weiteren stellt sich die Frage, ob die Klausel zur Preisänderung überhaupt wirksam ist. Gerade bei Preisänderungsklauseln müssen dem Kunden nach Ansicht des BGH ein der gesetzlichen Regelung entsprechendes Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
Da Teldafax in den mir vorliegenden AGB kein entsprechendes Kündigungsrecht einräumt, dürfte dies nach meiner ersten Einschätzung als unangemessene Benachteiligung des Kunden zu werten sein. Demzufolge könnte die Preisänderungsklausel unwirksam sein.
4. Daher empfehle ich Ihnen, schriftlich von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, jedoch zumindest der Preiserhöhung in Schriftform fristgemäß zu widersprechen.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.