Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich bedaure zunächst, was Ihnen passiert ist.
Sie müssen dieses auch rechtlich nicht dulden und können sich dagegen nachträglich zur Wehr setzen, zudem vorsorglich für die Zukunft.
Im Einzelnen:
Sie sollten hinsichtlich der Kollegen, die ebenfalls anwesend waren, als Ihnen dieses widerfahren ist, versuchen, in diesem Kreis Zeugen für sich zu gewinnen und sich sodann an den Personal- beziehungsweise Betriebsrat des Krankenhauses beziehungsweise des Trägers des Krankenhauses wenden.
Sie sollten erreichen, dass der Kollege, der sie beleidigt hat etc., für sein Verhalten abgemahnt wird, also ihm bei einem nochmaligen - einschlägigen - Verstoß sogar eine Kündigung außerordentlicher Art droht.
Mithilfe der Abmahnung sollte jedenfalls erreicht werden können, dass der Kollege von Ihnen versetzt wird und wenn dieses nicht geht, Sie jedenfalls in eine Abteilung kommen, wo Sie nicht auf ihn treffen können.
Zwar ist der Kollege nach Ihrer Auskunft in einer anderen Abteilung, aber es sollte eben versucht werden, dass dieser Ihnen nicht mehr unter die Augen treten kann.
Auch zivilrechtlich können Sie gegen ihn vorgehen und die Unterlassung solcher Beleidigungen etc. verlangen, gar Strafanzeige stellen, wenn sich zum Beispiel mit der Zeugen nachweisen lässt, dass er Sie in Ihrer Ehre verletzt und den Straftatbestand der Beleidigung begangen hat.
Zwar ist es natürlich ein Nachteil, dass dieses im Kollegenkreis geschehen ist, andererseits ist es aber wiederum ein Vorteil, dass Sie Zeugen haben, auch wenn diese sich nicht direkt auf Ihre Seite stellen wollen, was aber erst abgewartet werden muss. Letztere müssen auf jeden Fall von Ihrem Arbeitgeber dazu befragt werden, um arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Kollegen einleiten zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen