Im Termin gab mir mein Anwalt das Schreiben und teilte mir mit, dass er diesbezüglich schon mit demjenigen telefoniert hätte und die Angelegenheit geregelt hätte, trotzdem sollte ich mich aber sofort bei ihm melden, würde ich wider erwarten eine Anzeige oder auch eine Kündigung per Post in den nächsten Wochen erhalten. ... Der Termin zur Klagbesprechung ergab sich dann zwei weitere Wochen später, als es dann doch Zeit wurde, Klage einzureichen: Im Telefonat wurde ich gefragt, ob ich gleich nächsten Tag Zeit hätte. ... Was mich aber trotzdem wundert ist, dass mein Anwalt mir im vorangegangenen Telefonat mitteilte (nachdem er mich um die 300,- € bat), dass er für mich klären wollte, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätte.