Zurückerstattung Krankenversicherung
vom 26.3.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich hatte einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag und war während dieser Zeit über meinen Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert.(2009-2011) Als der Vertrag 2011 aus lief hat mein Arbeitgeber mein Versicherungsverhältnis bei der AOK gekündigt. Ich erhielt im Anschluss aber vom selbigem Arbeitgeber fortan einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine Gehaltserhöhung die eine neue Einstufung, nämlich zur freiwilligen Krankenversicherung mit sich zog.Mein Arbeitgeber scheint die Neuanmeldung bei der AOK versäumt zu haben, führte aber regelmäßig die neuen Beiträge bei der AOK ab. ... Meine Frage: Da ich im Jahr 2012 nicht krankenversichert war und es keinen Vertrag zwischen mir und der AOK gab(auch wenn dies auf einem Fehler meines Arbeitgebers beruht) müssen mir dann nicht die geleisteten Beiträge von der Krankenkasse zurückerstattet werden und falls nicht, wer bekommt dann das Geld ?