Kündigungstermin eines Mietvertrages nachträglich vorziehen
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Anfang 2001 habe ich einen unbefristeten Formualarmietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, welcher im §2 -Mietzeit- auf die damals geltende Rechtslage folgendermaßen Bezug nimmt: "Für beide Vertragsparteien beträgt die Kündigungsfrist nach 5jähriger Mietdauer 6 Monate, nach 8jähriger Mietdauer 9 Monate und nach 10jähriger Mitedauer 12 Monate, jeweils zum Schluß eines Kalendermonats". ... Gleichzeitig habe ich jedoch zum Ausdruck gebracht, dass ich eigentlich eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages zum 31.10. diesen Jahres wünsche.