- Wenn nicht, wie soll in Zukunft in Vertrag formuliert werden, dass die Renovierungsplflicht bei Mietende bei dem Mieter liegt. ... Dazu gehören folgenden Arbeiten: Das fachgerechte Streichen der Wände und decken, das Streichen der Fußboden, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen sowie das fachgerechte Reinigen des Teppichbodens (sofern vorhanden). 2.Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen im allgemeinen in Küchen, Bädern und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen all 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Der Mieter hat das Recht, diese Zahlungspflicht abzuwenden, indem er die Wohnung bei Mietende fachgerecht renoviert zurückgibt. 4.Der Mieter hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kostenvoranschlages auf Grund eines von ihm selbst besorgten Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes nachzuweisen, dass die gleichen Arbeiten kostengünstiger durchgeführt werden können.