<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1093.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1093 BGB: Wohnungsrecht">§ 1093 BGB</a> in einer Wohnung,in dem mir übergebenen Haus -Es besteht laut diesem Vertrag keine Verpflichtung für meine Mutter sich an den allgemeinen Umlagen zu beteiligen. -„Ausgenommen hiervon sind lediglich die Unkosten für Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser und Abwasser sowie Müllabfuhr, die nach dem tatsächlichen Verbrauch bzw. nach Kopfteilen umgelegt werden.“ -Seit dieser Zeit bezahlt meine Mutter eine Pauschale von 100,-€ monatlich für die anfallenden „Nebenkosten“. ... -Ist mit der mündlichen Absprache ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen und hat meine Mutter, durch die regelmäßige Zahlung seit 1999, ihr Einverständnis zu dieser Abrechnungsform gegeben? ... Der Mieter braucht keine Nachzahlungen zu leisten, der Vermieter muss aber eine mögliche Überzahlung auch nicht zurück gewähren.