Nun habe ich noch ein Verfahren wegen Betrug, Tatzeitpunkt war ich schon 21, allerdings vor der Verurteilung am 19.11.2012 wurde diese Straftat begangen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im März 2018 wurde ich wegen Fahrerflucht zu folgender Strafe verurteilt: - Verursachung des Unfalls: fahrlässiger Verstoß gegen das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach §§ 1 II, 49 I Nr.1 StVO, § 24 StVG - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem §§ 142 I Nr.1, 44 StGB, §§ 1, 105 JGG das Fahrverbot gem § 44 StGB betrug 2 Monate Wie länge beträgt die Tilgungsfrist nach BZRG?
Wenn in Flensburg diese Ordnungswidrigkeit von damals nicht mehr vorhanden ist, ist sie dann noch in der Führerscheinakte vorhanden oder ist sie dann auch gelöscht und wird nicht mehr zur jetzigen Straftat herangezogen?
Ich wurde 06/2018 nach $316 stgb. fahrlässige Trunkenheitsfahrt zu 40 TS verurteilt. ... Soweit ich das BZRG verstehe dürfte diese Straftat auch nicht erscheinen? ... Ich habe sonst keine weiteren Straftaten begangen.
Ich war darüber so verärgert, dass ich am nächsten Morgen der Frau des Zahnarztes per Facebook eine Nachricht schrieb: "Hallo Andrea", frag doch mal Deinen Mann, wessen Hintern er im ... angegrabscht hat! ... Frage: Ist grabschen strafbar? Frage: Kann er uns anzeigen?
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich benötige Ihre Beurteilung zu dem folgenden Sachverhalt: Seit 1999 habe ich sehr hohe Schulden bei insgesamt 27 Gläubigern, Die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens war nach meiner Kenntnis schon aufgrund § 304 InsO - Überschaubarkeit - nicht möglich. Hinzu kommt, das ich durch Klage eines Gläubigers rechtskräftig im Sinne der Vergehen gem. §§ 263, 267, 52 BGB zu 120 Tagessätzen zu je 50,00 DM (07.11.2000) verurteilt wurde. Ich habe diese Dummheit bis heute bitter bezahlt.
Frage 1: Kommt Person B dieser Aufforderung von Person A als Führungskraft von den Personen C nach und dokumentiert diese Stunden auf einen anderen Tag, macht sich Person B dann nach $267 StGB strafbar oder begeht in irgendeiner anderen Art eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Frage 2: Selbige Frage bezieht sich im Sinne des ArbschG und des ArbZG.
Da die Höhe der hinterzogenen Steuern für das Strafmaß ausschlaggebend ist, ist meine Frage dahingehend, ob es sich dabei um den jeweilig ermitteltelten Steuerbetrag pro Jahr handelt, oder ob das Strafmaß nach der im gesamten Zeitraum ermittelten zusammengerechneten Steuersumme festgesetzt wird.
Ich bekomme seit ein paar Tagen Emails mit sexuellen Angeboten als Antwort eine angebliche Anfrage in einem Portal für Kleinanzeigen. Ich bin in dem Portal weder registriert noch habe ich ensprechende Anfragen gestellt. Offensichtlich hat jemand in dem besagten Portal meine Email Adresse öffentlich eingetragen um mich zu belästigen oder um mich in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.
Ich habe natürlich einen Riesenfehler gemacht, frage mich nun ob ich es zugeben soll oder sagen soll es ist jemand anders gefahren den ich nennen möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte gerne herausfinden wann eine im März 2018 abgeurteilte Straftat aus dem Bundeszentralregister getilgt wird. Ich wurde im Rahmen eines Strafverfahrens zu 30 Tagessätzen gem. § 142 StGB sowie einem Fahrverbot gem. § 44 StGB zu 2 Monaten verurteilt. Grundsätzlich beträgt die Tilgungsfrist bei Geldstrafen unter 30 Tagessätzen 5 Jahre, steht dem der durch die gleiche Tat abgeurteilte § 44 StGB entgegen oder fällt das unter § 46 I Nr.1 g?
Angewandte Vorschrift: Paragraph 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB Ich studiere zur Zeit Lehramt. ... Meine erste Frage wäre daher, wie hier die Löschfristen sind. Meine zweite Frage ist, ob es realistische Chancen gibt, den Eintrag tilgen zu lassen.
Sehr geehrte Damen/Herren Ich bin 23 Jahre alt, ledig und wurde in der Diskothek beim doppelten Diebstahl (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 242 StGB: Diebstahl">§242 StGB</a>) erwischt! ... Ich habe diese Straftat unter starkem Alkoholeinfluss begangen!
Das problem ist dass ich im 2014 wegen §§<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr">316 Abs.1, Abs.2</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 185 StGB: Beleidigung">185</a>,194,52,53 StGB zu Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen verurteillt worden bin. Meine Frage lautet: 1. wird das im fürungszeugnis zu sehen ?
Sehr geehrte Anwälte, was wäre, Gesetz dem Fall, es würde ein Fall nach § 182 Abs. 3 StGB vorliegen zu beachten ? ... Wäre als im Fall des § 182 StGB der Geschädigte immer nur der "Missbrauchte" bedeutet das also, dass z.b in einer Beziehung immer nur z.b das jüngere Mädchen, dass vielleicht 15 ist, einen Strafantrag stellen darf und nicht etwa Angehörige, Eltern oder Freunde ?