fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag
vom 27.7.2007
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Ich muss dazu sagen dass ich nur einen Teilzeitarbeitsplatz hatte weil ich noch eine teilweise EU-Rente erhalte. (Ich bin nur bis max. 6 Stunden leistungsfähig) Setze ich jetzt die Zahlung einer vollen EU-Rente, weil der Teilzeitarbeitsmarkt mir verschlossen ist, aufs Spiel, wenn ich den Aufhebungsvertrag akzeptiere ? ... Muß ich trotzdem Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn ich eigentlich Anspruch auf diese volle EU-Rente hätte ?