ALG1 und Elternzeit
vom 27.10.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe folgende Situation: 2015-2016 (Geburt Kind 1 am 17.08.2016) ALG1 Bezug 1.1.2017-05.04.17 (Restbezug ALG1) 08.06.2018 Geburt Kind 2 (Also während Erziehungszeit von Kind 1!) ... Da Kind 2 allerdings noch vor dem 2. geburtstag von Kind 1 zur welt kam, müßte die gesamte Erziehungszeit doch als ein zeitraum berücksichtigt werden. ... Ist die Ablehnung falsch oder habe ich einen Denkfehler?