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Falsche Diagnose - psychische Belastung - Schadenersatz

29. Januar 2007 10:49 |
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Schadensersatz


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Geburt unserer Tochter vor 4 Wochen wurde uns bei der Entlassung aus dem Krankenhaus gesagt, dass unser Kind möglicherweise Anzeichen des Down-Syndroms aufweist , wir uns aber keine Gedanken machen sollen. Somit wurden wir entlassen. Weitere Aufklärung oder ein Test wurden nicht angeboten.

Mit so einer halben Aussage kann man ja nicht viel anfangen und wir ließen bei unserer Kinderärztin eine DNA-Analyse einleiten.

Bis das Ergebnis ankam, lagen unsere Nerven blank, Mutter und Kind konnten weder das so hochgepriesene Bonding, noch das Wochenbett genießen. Der Stress wirkte sich sowohl auf das Stillen des Kindes,als auch auf die seelische und körperliche Verfassung der Eltern aus.

Wir haben vor Kurzem auch den Chefarzt der Neonatologie des Krankenhauses gesprochen, der uns dann sagte, es habe jemand einen Fehler gemacht,und so hätten wir diese Diagnose nie erhalten düfen, weil´s nicht stimmt.

Nun, das gibt uns die verlorene Zeit und die Nerven nicht zurück. Daher meine Frage, ob in so einem Fall der Gedanke an eine Schadenersatzklage sinnvoll erscheint oder nicht.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen: barto

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen gern wie folgt beantworten möchte.

In Betracht kommt hier allenfalls ein Schmerzensgeldanspruch. Ihren Unmut über die psychische Belastung aufgrund der Ungewissheit kann ich sehr gut nachvollziehen. Da es in Ihrem Fall jedoch einige Unwägbarkeiten gibt, rate ich von einer gerichtlichen Geltendmachung etwaiger Forderungen ab.

Problematisch erscheint meines Erachtens bereits der Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den behandelnden Arzt. Sorgfaltsmaßstab ist hierbei der so genannte Facharztstandard. Danach muss der Arzt diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden können.

Zu berücksichtigen ist, dass der Arzt nach Ihren Angaben nur auf ein mögliches Risiko hingewiesen hat. Möglicherweise war dies aufgrund medizinischer Besonderheiten nicht ganz abwegig. Sie müssten in jedem Fall den Nachweis führen, dass der Hinweis auf den möglichen Eintritt eines schwerwiegenden Krankheitsbildes aus medizinischer Sicht schlichtweg nicht mehr vertretbar war sowie Sie überhaupt den Nachweis führen müssen, dass die Aussage von dem Arzt getätigt wurde. Sollte diese sich nicht in der Dokumentation finden, dürfte sich dies als schwierig gestalten.

Was den Schaden betrifft, so ist grundsätzlich anerkannt, dass auch psychische Belastungen ein Schmerzensgeld rechtfertigen können. Diese müssen jedoch eine außerordentliche Intensität bzw. ggf. auch Dauer haben. Ob dies vorliegend der Fall ist, erscheint zumindest fraglich.

Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, bei der Krankenhausleitung oder der Ärztekammer Beschwerden über das Verhalten des Arztes einzureichen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit bei eigens eingerichteten Gremien (Schlichtungsstellen) bei der zuständigen Ärztekammer einen Schadensersatzanspruch einzubringen. Das Gremium wird sich dann mit Ihnen und dem Arzt ins Benehmen setzen und einen Vorschlag unterbreiten. Der Vorteil dieser Ansätze ist - anders als bei einer gerichtlichen Geltendmachung - , dass sie grundsätzlich nicht mit Kosten verbunden sind.

Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich, für die ich Ihnen gern zur Verfügung stehe.

Ich hoffe, zunächst zu einer rechtlichen Klärung Ihrer Angelegenheit beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Kraft
Rechtsanwalt


www.jeromin-kraft.de

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