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669 Ergebnisse für kündigung renovierung

Rückzahlung der Mietkaution verweigert
vom 31.1.2011 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Daraufhin haben wir die Vermieterin mehrmals abgemahnt und auf Mietminderung hingewiesen und nach Ablauf der Fristen die Miete gekürzt. 5 Monate nach Unserem Einzug bekamen wir dann plötzlich die Kündigung wegen Eigenbedarfs. ... Daraufhin baten wir schriftlich um Rücknahme der Kündigung worauf wir keine Antwort bekamen. ... Die ganze Sache ist sehr merkwürdig...Vermieterin möchte Wohnung verkaufen und dann plötzlich die Kündigung wegen Eigenbedarfs...selbst das ist doch sehr fragwürdig!?!
Mietvertrag, Gültigkeit einzelner Klauseln
vom 6.5.2022 für 250 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass bei Ablauf der genannten Fristen eine Renovierung noch nicht erforderlich ist. c)Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter alle bis dahin je nach dem Grad derAbnutzung oder Beschädigung erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen. ... Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel gemäß den unter Nr. 2b genannten Renovierungsfristen wie folgt: Nassräume, letzte Renovierung 1 Jahr zurück, 33 % Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 66 % Wohnräume, letzte Renovierung 1 Jahr zurück, 20 % Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 40 % Wohnräume, letzte Renovierung 3 Jahre zurück, 60 % Wohnräume, letzte Renovierung 4 Jahre zurück, 80 % Nebenräume, letzte Renovierung I Jahr zurück, 14 % Nebenräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 28 % Nebenräume, letzte Renovierung 3 Jahre zurück, 42 % Nebenräume, letzte Renovierung 4 Jahre Zürück, 56% Nebenräume, letzte Renovierung 5 Jahre zurück, 72 % Nebenräume, letzte Renovierung 6 Jahre zurück, 86 % Der Mieter ist zum Nachweis berechtigt, dass wegen des tatsächlichen Zustands der Wohnung entsprechend verlängerte Renovierungsfristen zugrunde zu legen sind. ... Eigentlich hätte der Vermieter nach Eingang der Kündigung Zeit, innerhalb von 2 Monaten einen Nachmieter zu finden.
Mietvertrag aus 2008 (angehängt) Schönheitsreparaturen bei Auszug?
vom 25.8.2014 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ist bei Beendigung des Miteverhältnisses die Durchführung von solchen Schönheitsreparaturen für einzelne Räume nicht erfolgt und kommt der Mieter seinen Verpflichtungen zur sach- und fachgerechten Renovierung dieser Räume auch nach einer schriftlichen Fristsetzung des Vermieters mit Ablehnungandrohung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die Renovierungsarbeiten selbst in Auftrag zu geben und die hierfür erforderlichen Kosten, den Mietausfall und alle sonstigen durch den Verzug des Mieters entstandenen Schäden vom Mieter ersetzt zu verlangen. §17 Beendigung des Mietverhältnisses Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. ... Zusätzliche Information: - Es besteht aktuell kein Nachmieter - Das Mietverhältnis endet regulär mit einer ordentlichen Kündigung.
Wohnungsabnahme Schönheitsreparatur bei Auszug
vom 18.10.2008 35 € Historischer Preis
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A mietet am 01.03.2006 eine Berliner Einzimmer-Altbauwohnung (Zimmer1, Flur, Bad, Küche). Da es mehrere Interessenten zu der Wohnung gibt, stimmt A zu, die Wohnung unrenoviert und ungereinigt zu übernehmen. Die Wände sind zu diesem Zeitpunkt gelb gestrichen und die Decke ungestrichen grau.
Wasserschaden - Kostendeckung? Konsequenzen auf das Mietverhältnis?
vom 27.8.2010 20 € Historischer Preis
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Ansonsten würde er mir alle ihm entstehenden Kosten (Bahn-, Taxi-, Autofahrten, Arbeitsausfall, Versorgung und Unterbringung seiner Eltern während der Renovierungs bzw. ... Habe Ihre Kündigung vom 14.08.2010 erhalten. Teilen Sie mir bitte mit, wann die Wohnung für die Renovierungs Arbeiten geräumt ist.
Muss Vermieter auf geänderte Kündigungsfristen hinweisen?
vom 19.2.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wörtlich habe ich geschrieben: "Wenn ich den Mietvertrag richtig lese, habe ich ich eine 6-monatige Kündigungsfrist, so dass die Kündigung zum 30.06.2007 wirksam wird. ... Da mittlerweile feststand, dass wir zum 1.04. in das neue Haus einziehen können, haben wir vereinbart, dass ich eine neue Kündigung schreiben soll, mit Kündigung zum 31.03.2007. Ein paar Tage später hatten wir ein erneutes Telefongespräch in dem es um die Renovierung ging; als ich ihn damit konfrontierte, dass ich nicht vorhabe die Wohnung zu renovieren, weil in meinem Mietvertrag starre Fristen vereinbart worden sind, ist der Verwalter sehr ungehalten geworden: er sagte, dass ich zwar bezüglich der nicht bestehenden Renovierungspflicht Recht habe, aber dass er mir unter diesen Umständen die schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.03.2007 verweigern würde. 1.
Mietzahlung nach Auszug und Nutzung der Wohnung durch Nachmieter
vom 15.6.2023 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Kündigung war zum 31.03.23 Schlüsselübergabe war am 28.02.23. Durch Zufall habe ich mitbekommen, dass der Nachmieter bereits am 01.03.23 die Schlüssel vom Vermieter erhalten hat und die Wohnung, zum Zwecke der Renovierung, auch voll genutzt hat (ohne darin bereits zu wohnen), während ich aber noch die volle Miete nebst Nebenkosten für diesen Monat zahlen soll.
Eheleute als Mieter getrennt Mietrückstände und Schäden am Haus
vom 5.8.2012 38 € Historischer Preis
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. - März 2012 informiert mich der Ehemann, dass er ausgezogen ist, und ob ich seine formelle Kündigung vom Mietvertrag benötige. ... Folgen: 1- NK-Abrechnung (als gemeinsame Mieter 2011): 563 € ist bis heute offen 2- Mietrückstände (nach Auszug vom Ehemann): 1.685 € (weil angeblich der Ehemann nicht gezahlt hat) 3- Schäden am Haus nach Auszug: 1.025 € 4- 1 Monatsmiete Ausfall wegen Renovierung A- Der Ehemann will seine Kaution zurück haben, weil er März "gekündigt habe"...) - er habe mit den Mietausfällen und den Schäden am Haus nichts zu tun.
Kündigung langj. Mietvertrag d. Erben, umfangr. Sanierung durch uns, Ersatzansprüche
vom 15.11.2005 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wir bewohnen einen ca. 100Jahre alten Kotten seit 3Jahren und haben einen 10 Jahresmietvertrag mit der Besitzerin abgeschlossen, da wir das gesamte Gebäude renovieren & sanieren mussten, da es in einem sehr schlechten Zustand war ! Einer der Söhne dem das Objekt vorher als Erbteil angeboten wurde, hatte des Zustandes wegen kein Interesse, so wurde es an uns vermietet, wir wussten aber bezüglich der Erbstreitigkeiten nichts, 2 Söhne einer leiblich der andere adoptiert -dieser macht nun Ärger ! Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten und der Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Inhaberin, meldet nun dieser Sohn Besitzansprüche an, heisst wenn die Dame versterben sollte, will er uns dann umgehend rausschmeissen, ist nun ja auch schön & bewohnbar geworden !
Ausserordentliche Kündigung - Gewerberäume angemietet
vom 27.5.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
guten tag, wir haben zum 1. märz 2007 gewerberäume angemietet, der vertrag läuft zwei jahre. gleich zu beginn haben wir etwa 40.000,--€ an renovierung, einbauten, beleuchtung, mobiliar etc. investiert. im august 2007 wurde etwa 4 m von unserem schaufenster entfernt ein gebäude abgerissen. anstelle des alten anwesens wird nun ein hochhaus gebaut. der durch die baustelle entstehende lärm macht unser geschäftsvorhaben vollkommen unmöglich. hinzukommt, dass das gesamte geschäftsgebäude in dem sich unsere räumlichkeiten befinden zunehmend verwahrlost, d.h. messerstechereien, eingeworfene schaufenster etc. sind sozusagen an der tagesordnung. über unserer geschäftsräume wurde ein fitness-studio eingerichtet, so dass wir nun den lärm der maschinen auch von oben aushalten müssen. am 3. märz 2008 haben wir den hiesigen verwalter gebeten stellung zu den problemen zu nehmen und uns aus dem vertrag vorzeitig zu entlassen. heute ist es endlich zu einem termin gekommen, in dem er uns vorgeschlagen hat, dass er dem eigentümer unser anliegen vorträgt und als ausgleich für die frühzeitige beendigung des mietvertrages unsere gesamten festen einbauten (wert ca. 17.000,--€) anbietet. erst dachten wir, das wäre in ordnung - hauptsache wir kommen bald aus dieser "hölle" raus, aber nach einigem nachdenken finden wir, dass das keine faire lösung ist, zumal dem verwalter, der den mietvertrag mit uns geschlossen hat, sicherlich bekannt war, dass in kürze in der nachbarschaft grössere bauarbeiten beginnen werden. hinzukommt, dass die verwaltung sich kaum bzw, gar nicht um die chaotischen zustände im gebäude kümmert. gäbe es eine andere möglichkeit?