Folgende Klauseln haben wir im Mietvertrag, die wir nachstehend zitieren: § 10 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume: (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen und Bädern und Duschräumen, alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Falls wir nicht renovieren müssen, möchten wir in unserem Kündigungsschreiben unserem Vermieter genau den juristischen Sachverhalt darlegen, warum nicht renoviert werden muss, welche Gesetze greifen etc. Gern würden wir darüber hinaus unseren Mietvertrag zufaxen, weil im allgemeinen Unsicherheit besteht, ob alle weiteren Klauseln wirksam sind?!