Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Wohnung mit Garten gemietet, welcher von mir sehr pfleglich behandelt wird. ... Kommt der Mieter dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung nicht unverzüglich nach, kann der Vermieter, ohne daß es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen oder Schadenersatz in Geld verlangen." * Der Mieter übernimmt die Wegereinigung (öffentlicher Gehweg, Zuwegung zum Haus) soweit der Vermieter die Reinigungspflicht nicht ausdrücklich übernimmt.