Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst könne Sie aufgrund des bestehenden lebenslangen Wohnrechtes die Wohnung nur mit Zustimmung der Dame vermieten. Immerhin würde durch solch eine Vermietung das Wohnrecht erheblich beeinträchtigt.
Für die Abgeltung des Wohnrechtes gilt grundsätzlich folgende Formel:
zu erwartende monatliche Miete (Mietwert)x 12 Monate x (statistische Lebenserwartung - tatsächliches Alter)
Die Miete müssten Sie an das Sozialamt jedoch auch nur solange abgeben, solange die alte Dame noch lebt. Das Wohnrecht würde nach dem Tode erlöschen.
Insofern hängt die Prognose des günstigsten Weges von der tatsächlichen Lebenserwartung der alten Dame ab.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de