Rechtsmangel durch verschwiegene Baulast
vom 21.8.2008
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Nach dem Kauf eines Grundstückes muß ich nun feststellen, dass entgegen der Versicherung des Verkäufers im Kaufvertrag auf dem gekauften Grundstück vor dem Kauf eine erhebliche Baulast zu Lasten meines Grundstückes und zum Nutzen eines Nachbargrundstückes eingetragen wurde.Diese Baulast verbietet mir nun eigene Bauwerke zu errichten bzw. diese Flächen meines Grundstückes für meine Zwecke zu nutzen. Ich fühle mich vom Verkäufer betrogen,da er im notariellen Kaufvertrag unter dem Punkt Rechtsmängelhaftung explizit erklärt ...ich zitiere:" und dass er (der Verkäufer) keine öffentlich-rechtlich Baulast an dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz bestellt hat und eine solche ihm auch nicht bekannt ist". Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen hat.