Aufgabenänderung - Vorbeugende Massnahmen gegen evtl. drohende Herabstufung
vom 28.7.2013
45 €
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Mein Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nicht detailliert, ausserdem bezieht er sich auch auf die erste Stelle bei meinem Arbeitgeber vor ERA-Einführung. Aus dieser Situation heraus ergeben sich für mich folgende Fragen: * Muss zur Reduzierung des Tarif-Gehalts bzw. der aussertariflichen Zulage bzw. der EG-Stufe zwingend eine Änderungskündigung erfolgen?