Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet. 2.Der Arbeitnehmer ist zu folgenden Tätigkeiten verpflichtet: Aushilfstätigkeiten im Bereich Dokumentation und Statistik, deren Änderung und Ergänzung sich der Arbeitgeber nach betriebsorganisatorischen Erfordernissen vorbehält. ... Macht er hiervon Gebrauch, so ist er verpflichtet, die bisherige Vergütung weiter zu zahlen. § 2 Arbeitszeit 1.Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ca. 6 Stunden. 2.Beginn, Ende und Aufteilung der Arbeitszeit richten sich, unter Berücksichtigung 3.Eine Änderung bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten. 4.Die vorgeschriebenen Pausen von ½ Stunde bei >6 und <9 Arbeitsstunden und ¾ Stunde bei >9 Arbeitsstunden sind einzuhalten. ... Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach Geltendmachung des Anspruches, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. § 12 Schlussbestimmungen 1.Nebenabreden bestehen nicht. 2.Änderungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform.