ALG1/ Ruhezeit / Krankenversicherung bei Abfindung
beantwortet von
Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis / Paderborn
Ich habe heute meinen Antrag beim Arbeitsamt gestellt und nach oben genannten Verfahren gefragt und da wurde mir nur gesagt, dass ich mich den Arbeitmarkt zur Verfügung stellen muss. ... Ich dachte mir das so: Da ich ab 01.03. und ab 02.03. dann wieder nicht, Arbeit suchend gemeldet bin, müsste im ersten Monat noch das Arbeitsamt die KV bezahlen. ... Monat könnte ich dann bei meiner Frau Familienversichert sein und nach einem Jahr, wenn ich mich dann wieder Arbeit suchend melde und mein ALG1 erhalte zahlt die KV wieder das Arbeitsamt.