Guten Tag, ich bin Mieter und habe Fragen zum Tapezieren einer Wohnung - unter der Voraussetzung, daß Schönheitsreparaturen zu Lasten des Mieters im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden mit üblichen Formulierungen „…dazu gehören das Streichen und Tapezieren der Wände, das Streichen der Türen… usw.“ Ich beziehe eine Wohnung, die frisch renoviert übergeben wird (Raufaser weiß gestrichen). Wenn ich selbst nun das erste Mal dran bin, Schönheitsreparaturen, nämlich das Streichen der Wände und Decken, auszuführen, erklärt mir ein Malerfachbetrieb, daß das nochmalige Überstreichen der Tapeten nicht mehr möglich ist, weil sich sonst die Tapeten aufgrund ihres Gewichtes von Wand und Decken lösen können oder die Farbschicht wegen ihrer Dicke reißen wird (die Wohnung war im Laufe der Vorvermietungen mehrfach renoviert worden und so befinden sich auf den Tapeten nun bereits etliche Farbanstriche, die eine entsprechende Schichtdicke erreicht haben). ... Ich bin „gerade“ erst in die Wohnung eingezogen und die Wohnung wurde mir so übergeben.