Guten Tag, Sachverhalt:es würde für einen Kunden eine Fahrzeuglackierung Anfang des Jahres durchgeführt(firma vermittelt dienstleistungen ins Ausland und übernimmt rechte und pflichten nach BGB,HGB),es würdeein preis von 1600EUR vereinbart. nach ca 4 monaten bekomme ich eine mail, dass türfalze rostet und nach dem waschen in der autowaschanlage fahrzeug "mit kratzern übersät ist", mit aufforderung zur nachbesserung. unser schreibe daraufhin:aufgrund des uns vorliegendes Fotomaterial ist es uns nicht möglich gewesen eine eindeutige Schadensursache festzustellen, was die Kratzer an Ihren Fahrzeug angeht. Die beschädigten stellen an den Türfalzen sind eindeutig durch Rost befallen, leider aber nach genauen Prüfung des Vertrages haben wir festgestellt, dass es sich unserseits um Ausbesserungsarbeiten gehandelt hat, die im Gegensatz zu Erneuerung/Instandsetzung von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind. ... Schlägt die Nacherfüllung auch danach fehl, so hat der Auftraggeber entweder das Recht zum Rücktritt(Rückgängigkeit des Vertrages) oder zur Minderung(Herabsetzung der Vergütung). 3.