sehr geehrte damen und herren, ende november 2003 habe ich mit einer wohnungseigentümergemeisnchaft einen mietvertrag für die bereitstellung einer satllitenanlage geschlossen - mietbeginn für die von mir gelieferte und installierte anlage (analoge anlage) war der 01.01.2004 - die vertraglich vereinbarte laufzeit beträgt 10 jahre, bei automatischer verlängerung um jeweils 5 jahre, falls das vertragsverhältnis nicht gekündigt wird - da der analoge empfang in kürze eingestellt wird ist die wohnungseigentümergemeinschaft mit der forderung an mich herangetreten die analoge anlage auf meine kosten durch eine digitale anlage zu ersetzen - hierzu bin ich grundsätzlich bereit, sofern die mir hierdurch enstehenden kosten durch eine mieterhöhung abgedeckt werden - die wohnungseigentümergemeinschaft stellt sich aber auf den standpunkt, dass ich einen empfang gewährleisten muss und ist nicht bereit eine mieterhöhung zu akzeptieren fragen: 1. bin ich verpflichtet, ohne dass mir die für die umstellung der anlage entstehenden kosten in irgendeiner form erstattet werden, die satellitenanlage auf eine digitale anlage umzustellen (der mietvertrag enthält hierüber keinerlei vereinbarungen)? 2. kann ich auch über den april 2012 (einstellung des analogen empfangs) hinaus, auf eine mietzahlung bestehen, obwohl infolge der nicht erfolgten umstellung, bedingt durch die weigerung des mieters die erhöhten mietkosten zu akzeptieren, mit der von mir installierten anlage kein empfang mehr möglich ist? 3. welche sonstigen rechte und pflichten ergeben sich für mich, für den fall, dass die mieterin sich weigert mir die für die umstellung der anlage entstehenden kosten zu erstatten, unterstellt, dass die mieterin hierzu verpflichtet ist?