Sehr geehrter Ratsuchender,
hier müssen Sie nun strikt unterscheiden, ob Sie wirklich selbständiger Freiberufler oder angestellter Arbeitnehmer gewesen sind.
Der Fragestellung entnehme ich, dass Sie die Auffassung vertreten, dass Sie wegen der fehlenden Schriftform Freiberufler gewesen sind.
Das ist aber nicht zwingend, da der SCHRIFTLICHE Arbeitsvertrag eben nicht Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis ist.
1.)
Abgrenzungskriterium ist vielmehr, ob eine persönliche Abhängigkeit und Weisungsbefugnis bestanden hat und Sie die Tätigkeit im wesentlichen nicht frei gestalten konnten.
Liegt dieses vor, was aber noch genauer geprüft werden müsste, kann es sogar sein, dass Sie als Arbeitnehmer einzustufen sind und dann gegen die Kündigung vorgehen könnten. Dazu bedarf es aber einer umfangreichen Besprechung, um alle näheren Einzelheiten des Vertrages und der Vertragsablaufes zu klären.
Als Arbeitnehmer hätten Sie hier sicherlich bessere Möglichkeiten, gegen die Kündigung dann vorzugehen, wobei es dann auch eine Rolle spielt, wie das Konzept der Firma ist, ob ein "Nachfolger" beschäftigt werden soll, oder Sie ggfs. andere Reisetouren durchführen könnten.
2.)
Sind Sie hingegen als Selbständiger doch zu werten, kann der Vertrag hier einseitig gelöst werden und Sie haben kaum Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Allenfalls die Kündigungsfrist nach § 621 BGB
(nachzulesen über unsere homepage) kann sich etwas ändern, wenn man die Vertragsgestaltung als einen einheitlichen Vertrag ansehen sollte.
Auch hierzu bedarf es aber einer genaueren individuellen Prüfung, die diese Plattform so nicht liefern kann.
Insbesondere wird wichtig sein, wie es jeweils zum Anfang und Ende der Saison mit dem Beginn und der Beendigung geregelt worden ist, was sich aus dem bisherigen Sachverhalt so nicht entnehmen läßt.
Insgesamt kann man Ihnen daher ernsthaft nur dazu raten, die notwendige individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, was natürlich auch durch unser Büro erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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1) Mein Arbeitsverhältnis wurde nie schriftlich festgelegt.
2) auch war die Kündigung nicht schriftlich,bzw. es wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass aufgrund aktueller Reiseleiter und Buchungssituation ich dieses Jahr keine Reisen zu leiten haben werde. Ich habe telefonisch nachgefragt und mir wurde dann nur gesagt, (jetzt am Anfang der Saison, nicht am Ende der letzten) dass meine Einstellungen der Zeit nicht mehr angepasst wären.??? das war´s nach 17 Jahren sehr guter Arbeit, was ich anhand vieler Dank- und Komplimentbriefe der Gäste nachweisen kann.
Dass der Vertrag nicht schriftlich festgelegt worden ist, hatte ich schon verstanden.
Aber darauf kommt es nicht an. WESENTLICH ist allein, wie das Vertragsverhältnis im Einzelnen genau gestaltet worden ist. Hierzu ist es wichtig, genaue und umfassende Informationen über den Ablauf und die Ausgestaltung zu besprechen, was das Forum so nicht ersetzen kann.
Entscheidend ist allein, ob
eine persönliche Abhängigkeit bestanden hat,
Sie sich Weisungen der Firma unterwerfen mussten,
Sie die Tätigkeit selbst frei gestalten oder sich an gewisse Vorgaben halten mussten.
Dazu bedarf es einer individuellen Beratung, ob ggfs. auch alle Einzelheiten erfragen zu können.
Nochmals: Suchen Sie einen Rechtsanwalt zur Klärung dieser Einzelheiten auf, da davon das weitere Vorgehen abhängt.