Mietvertrag mit Mietzeit von bestimmter Dauer
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Im Mietvertrag steht folgendes: § 2 Mietzeit c) Verträge von bestimmter Dauer mit Begründung Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf 2 Jahre. ... Dort hat man uns mitgeteilt, wir hätten den Vertrag individuell mit dem Vermieter vereinbart (durch die handschriftlichen Eintragungen des Vermieters) und somit wären wir an die 2 Jahre gebunden.