Sehr geehrte Damen und Herren Vor 8 Wochen sind wir in eine neue Wohnung (Souterrain)gezogen,welche in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) liegt,welches an einem Hang steht. Unsere Wohnung liegt im auf erdgeschoss Niveau,jedoch müssen wir,um aus der Haustür zu gehen,einen Höhenunterschied von 2,50 Meter mittels Treppe überwinden.Unsere Wohnungstür mündet in einen Hausflur mit Zugang zu den Kellerräumen. Als wir uns die Wohnung mit dem Makler und dem Eigentümer angesehen haben,war diese frisch renoviert.Vor uns hat ein älteres Ehepaar darin gewohnt,welches,bedingt durch einen Wasserschaden,in eine höher gelegene Wohnung ziehen musste.