Gewerbemietvertrag Optionsrecht auf Verlängerung seitens Mieter
vom 20.6.2015
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Hallo, In meinem befristeten Gewerbemietvertrag ist ein Optionsrecht auf Verlängerung der Mietdauer wie folgt formuliert: Der Vermieter räumt dem Mieter ein Optionsrecht auf Verlängerung des Mietverhältnisses um einmal 5 Jahre bis zum 31.12.2021 ein. Die Erklärung des Mieters, dass er dieses Optionsrecht ausübe, muss schriftlich erfolgen und dem Vermieter spätestens 1 Jahr vor Vertragsablauf zugegangen sein, also am 31.12.2015. Kann der Vermieter bei fristgerechter schriftlicher Ausübung des Optionsrecht seitens des Mieters der Vertragsverlängerung noch widersprechen, z.B weil nicht ausdrücklich auf die einseitige Willenserklärung des Mieters im Vertrag verwiesen wird oder weil er plant das Haus inclusive der Gerwerbeeinheit in naher Zukunft abreißen zu lassen?