Es scheint jedoch auch eine Möglichkeit zu geben, dass der Vertrag mit der deutschen Vertriebsgesellschaft geschlossen werden könnte. In diesem Zusammenhang interessiert mich, welche Variante - a) Vertrag mit der italienischen Muttergesellschaft, oder b) Vertrag mit der deutschen Vertriebsgesellschaft - aus Sicht des Arbeitnehmers günstiger ist. Gesichtspunkte, die mit u.a. hier einfallen, sind - Abgaben: Wie hoch sind die Abgaben für Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Renten, andere Sozialbeiträge bei beiden Varianten - Kündigungsschutz: Ist der Kündigungsschutz nach italienischem Recht besser oder schlechter als nach deutschem Recht - Arbeitlosenversicherung: Erhalte ich im Falle einer Kündigung mehr oder weniger Arbeitlosenunterstützung - etc.