Widerspruch gg. Antrag Zwangsversteigerung
vom 25.4.2012
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
folgender Sachverhalt: mein Vater (geschieden) ist vor einigen Jahren verstorben ohne ein Testament zu hinterlassen; infolgedessen sind ich, mein Bruder (B1) und mein Bruder (B2) in einer Erbengemeinschaft zu je einem Drittel. Das Erbengemeinschaftsvermögen besteht aus mehreren, meist kleinen landwirtschaftlichen Flächen und einer älteren Gewerbeimmobilie mit Grund. Mein Bruder (B2) hat einen Anwalt beauftragt zwecks Auseinandersetzung der Erbengmeinschaft, dieser hat zwei Termine zur gütlichen Auseinandersetzung angesetzt, die aber ergebnislos verliefen, da der Aufteilungsvorschlag meines Bruders (B2) finanziell nicht gerecht war und somit für uns (mich und Bruder B1) nicht akzepabel.