Nun unsere Fragen: 1.Muss der BT uns bei erheblicher Überschreitung der 2x gesetzten Fristsetzung der Fertigstellung a)die entgangenen Mieteinnahmen bis voraussichtlich Ende 2011 b)die Bereitstellungszinsen ( da diese bei rechtzeitiger Fertigstellung nicht entstanden wären) sowie c)eine angemessene Vergütung der 2 Jahre verstrichenen Niedrigzinsphase des Bankdarlehens zahlen?? ... Tatsachen evtl. auch gänzlich vom Kaufvertrag zurücktreten und muss der BT uns dann auch alle bisher geleisteter Beträge nebst Zinsen ab Zahltag sowie auch die Kosten für Rückabwicklung der Kreditverträge, bereits erfolgte Zinszahlungen an die Bank, entgangene Zinsen des Eigenkapitals, Notarkosten, Courtage, Grunderwerbsteuer komplett ersetzen?