Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Sie können den Vertrag daher nur rückgängig machen, wenn Ihnen ein entsprechendes Gestaltungsrecht zur Seite steht.
Da Sie das Gewächshaus bei ebay gekauft haben, also über das Internet, handelt es sich um einen so genannten Fernabsatzvertrag nach § 312 a BGB
. Ein solcher Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Deshalb sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, das Gewächshaus vorher aufzubauen und auszutesten, zumal dazu 14 Tage für ein Gewächshaus auch nicht ausreichend wären. Sie schreiben aber, dass der Kauf bereits 24 Tage zurückliegt, so dass das Widerrufsrecht sowieso bereits abgelaufen ist.
In Betracht kommt daher nun nur noch ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Ein solcher kann nach § 437 Abs. 2
, 323 BGB
erfolgen. Hierzu müsste jedoch ein Sachmangel vorliegen. Das Gewächshaus an sich bzw. die Bauteile sind nach Ihren Angaben fehlerfrei. Ob es tatsächlich stärkeren Winden nicht standhält, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden, zumal dies auch wiederum davon abhängt, ob das Gewächshaus richtig zusammengebaut und aufgestellt wird.
Allerdings liegt ein Sachmangel auch dann vor, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die Sache fehlerfrei montiert worden ist, wenn Sie also trotz fehlerhafter Montageanleitung das Gewächshaus aufgebaut hätten. Dies ist ja gerade bei Ihnen nicht der Fall.
Bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können, müssen Sie dem Verkäufer die Möglichkeit geben nachzuerfüllen und ihm hierfür eine Frist setzen. Sie haben zwar die fehlerhafte Montageanleitung bereits moniert und eine andere fehlerhafte erhalten, allerdings müssten Sie dies im Streitfall auch nachweisen können. Sie sind nämlich darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsache, dass Sie eine entsprechende Nacherfüllungsfrist gesetzt haben.
Ich würde Ihnen daher anraten, den Verkäufer noch einmal schriftlich per Einschreiben/Rückschein unter Fristsetzung aufzufordern, eine ordnungsgemäße Montageanleitung zu übergeben. Drohen Sie für den Fall des Fristablaufes den Rücktritt vom Kaufvertrag an.
Sollte der Verkäufer nicht reagieren oder wiederum eine fehlerhafte Anleitung schicken, können Sie sodann vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Vertrag wäre dann rückabzuwickeln. Sie müssten dann das Gewächshaus zurückgeben und würden ihr Geld zurückerhalten. Die Rücksendekosten muss dann der Verkäufer tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
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