OG, DG) zur wohnwirtschaftlichen Nutzung umgebaut und zwischenzeitlich auch vermietet wurde, hatte ich erfahrungsgeleitet gewisse Bedenken im Ankaufsprozess. ... Tatsächlich kam im Zuge der Erstellung des notariellen Kaufvertrags eher zufällig heraus, daß (zumindest) keine Nutzungsänderung ausgehend von der früheren gewerblichen Nutzung (Gastro) in Wohnnutzung vorlag, d.h. weder beantragt noch genehmigt wurde. ... Baugenehmigungen für die einzelnen Stockwerke, welche über den Gaststättenräumen im EG lagen - also 1.