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Wohnen im Wohnwagen

19. März 2015 11:55 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich möchte auf dem priv. Hausgrundstück meiner Freundin einen WOWa aufstellen, um darin zu wohnen. Die Baubehörde teilte ihr jedoch mit, dafür sei eine Baugenehmigung erforderlich, deren Erteilung äußerst unwahrscheinlich sei. Muß ich das akzeptieren und spielt es eine Rolle, ob der WW TüV und Zulassung hat oder das Wohnen nur vorüber gehend ist ?

19. März 2015 | 12:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


zwar "müssen" Sie die zutreffende Entscheidung des Bauamtes nicht unbedingt akzeptieren, allerdings wäre es erfolglos, gegen so eine Entscheidung abzugehen.


Wenn Sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung darim wohnen wollen, wird der Wohnwagen einem Wohngebäude gleichgesetzt und bedarf einer Genehmigung - daran ändern TÜV und Zulassung und nichts. Auch eine nur zeitweise Nutzung zum Wohnen ändert nichts, da er ortsfet genutzt werden soll.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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