Zusatz im Mietvertrag und auf Beiblatt: bei Auszug fachgerecht renovieren
Die vorgenannten Fristen beginnen mit dem Beginn des Mietverhältnisses bzw. ab dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreparatur. ... Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen hat der Mieter die Ausführung dieser Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter zu dulden. Vom Vermieter wurde neben dieser Regelung im Vertrag handschriftlich notiert: Das Haus muss bei Auszug komplett fachgerecht renoviert werden (siehe Beiblatt).